Um einen reibungslosen Therapieablauf für Sie zu gewährleisten, finden Sie dafür hier schon einmal die wichtigsten Informationen:
Terminvereinbarung
Dafür rufen Sie einfach unter 06852 – 809510 an.
Sollte unsere Anmeldung nicht besetzt sein oder wir uns in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte einfach auf den Anrufbeantworter und hinterlassen sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Terminabsage
Bitte beachten Sie, dass nicht wahrnehmen Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Sollten Sie diese Frist nicht ein halten oder unentschuldigt fehlen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen, da der freigewordene Termin nicht mehr vergeben werden kann.
Bei akuten Erkrankungen können Sie bis 8:00 Uhr am Behandlungstag absagen. Dann kann der Termin ohne Kosten für Sie neu terminiert werden.
Erster Termin
Was sollten Sie mitbringen:
- Heilmittelverordnung
- Ihren Terminplaner
- Ihren Befreiungsausweis (Rezeptgebühr/ Zuzahlung)
- Ein Badehandtuch
Infos für gesetzl. Versicherte
Wir sind dazu verpflichtet Ihrer Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Sollte eine Heilmittelverordnung fehlerhaft sein, so müssen diese mit Unterschrift und Stempel des Arztes korrigiert werden, damit die Krankenkasse die Verordnung zur Abrechnung akzeptiert.
Was bedeutet das für Sie?
Bei ihrem ersten Termin bei uns in der Praxis werden wir Ihrer Verordnung prüfen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine fehlerhafte Verordnung nicht akzeptieren können und diese durch Sie als Patient, bei Ihrem Arzt abgeändert werden muss.
Desweitern sind wir im Auftrag der Krankenkasse verpflichtet für jede Heilmittelverordnung eine Rezeptgebühr/Zuzahlung einzufordern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett.
Die Rezeptgebühr/Zuzahlung errechnet sie wie folgt:
10,00 Euro pro Heilmittelverordnung
+ 10% Eigenbeteiligung vom Rezeptwertes
Die genauen Rezeptgebühren können Sie bei uns einsehen.
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungsausweis mit.
Infos für Privatpatienten
Vor Ihrer ersten physiotherapeutischen Behandlung werden wir mit ihnen eine Honorarvereinbarung abschließen.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.